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Im Bereich des zivilen Verkehrsrechts unterstützen wir sowohl KFZ-Halter (ob Eigentümer oder Leasingnehmer) als auch Versicherungen bei der Regulierung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen, die aus Verkehrsunfällen resultieren.

Wir stellen sicher, dass begründete Forderungen gegenüber dem Schädiger durchgesetzt und Sie gegen unberechtigte oder überhöhte Forderungen erfolgreich verteidigt werden. Sollten Sie einen Verkehrsunfall erlitten haben, unterstützen wir Sie in einem Beratungsgespräch insbesondere hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise bei der Abwicklung Ihres Schadensfalls.

Darüber hinaus begleiten wir Sie in allen Straf- und Bußgeldverfahren, die im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme am Straßenverkehr stehen.

➝ RA Felix Blank