Bei notariellen Fragen und in notariellen Angelegenheiten stehen unsere drei Notare Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Unsere notarielle Tätigkeit umfasst dabei insbesondere die Rechtsgebiete Grundstücks- bzw. Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht.
Zur notariellen Tätigkeit im Grundstücks- und Immobilienrecht gehört die Gestaltung und Beurkundung von Grundstücks-, Immobilien- und Wohnungskaufverträgen, die Gestaltung und Beurkundung von Teilungserklärungen sowie die Bestellung und Löschung von Grundschulden sowie weiterer ins Grundbuch einzutragender Rechte.
Im Gesellschaftsrecht betreut Sie der Notar insbesondere bei der Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften, Anteilsübertragungen sowie Handelsregisteranmeldungen.
Die Gestaltung von Testamenten sowie Beratung und Beurkundung von Erbverträgen prägt die notarielle Tätigkeit im erbrechtlichen Bereich. Der Notar ist auch für die Beurkundung von Erbscheinen zuständig. In Ergänzung zu den Tätigkeitsgebieten Grundstücks- und Immobilienrecht sowie Gesellschaftsrecht umfasst die Beratung auch Fragestellungen der vorweggenommenen Erbfolge bezüglich Immobilien und Unternehmen.
Im Familienrecht obliegt dem Notar vor allem die Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Adoptionen.
Neben der Tätigkeit in den vorgenannten Kerngebieten stellen die Beglaubigung von Handzeichen und Urkunden sowie die Beurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen einen wesentlichen Bestandteil der notariellen Tätigkeit dar.
➝ Notar Ralf Knipper
➝ Notar Eike Dudenhöffer
➝ Notar Felix Blank