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Wir beraten Sie gerne im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, wobei unsere Spezialisierung insbesondere auch gewerbliche Mietverhältnisse erfasst.

Ob Abschluss, Auslegung, Neuverhandlung oder Beendigung entsprechender Geschäftsraummietverträge – wir unterstützen Sie tatkräftig in allen Bereichen und stellen durch unsere Beratung sicher, dass der Wirksamkeit entsprechender Vereinbarungen keine Hindernisse begegnen.

Soweit Ihr Wohnraummietverhältnis einer rechtlichen Beurteilung bedarf, unterstützen wir sowohl Vermieter als auch Mieter. Bestehende Zahlungsrückstände, Mängel des Mietobjekts, Kündigungsmöglichkeiten, Mieterhöhungen oder bevorstehende Modernisierungsmaßnahmen – auch hier beraten wir Sie kompetent und stellen hierdurch sicher, dass Ihr Ziel erreicht werden kann.

Darüber hinaus unterstützen wir auch Wohnungseigentümer, die selbst oder im Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft, Ansprüche durchsetzen möchten – sei es, dass Ihr Sondereigentum betroffen, das Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt, Wohnungseigentümerbeschlüsse unwirksam oder Sie bezüglich der jeweiligen Zuständigkeiten Beratung benötigen – wir sind auch hier hilfreich und kompetent an Ihrer Seite.

Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht bedarf es aufgrund der Komplexität des Rechtsgebietes der Spezialisierung, die wir mit der Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht für Sie bieten.

➝ RA Felix Blank