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Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne bei allen juristischen Fragestellungen oder rechtlichen Problemen, die Ihnen in Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines Grundstücks, einer Wohnung oder eines Erbbaurechts begegnen. Wir vertreten Sie ebenso gerne bei Streitigkeiten, die beispielsweise Gewährleistungsansprüche (Schadensersatz, Minderung, Rücktritt) aufgrund Mängeln des Objektes o. ä. betreffen. 

Gerne besprechen wir mit Ihnen in einem Beratungsgespräch die weitere Vorgehensweise zur Erreichung Ihres individuellen Interesses.