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Wir stehen Ihnen gerne tatkräftig in erbrechtlichen Angelegenheiten zur Seite.

Wir übernehmen sowohl die vorsorgende Beratung bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und vorweggenommenen Erbfolgen als auch die Beratung und Vertretung unserer Mandanten nach Eintritt eines Erbfalls. Dies betrifft insbesondere Erbauseinandersetzungen und die Durchsetzung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen sowie Ansprüchen aus Übergabeverträgen.

Dabei bieten wir jedem Mandanten eine individuelle Strategie zur Durchsetzung seiner Ansprüche.

➝ RA Eike Dudenhöffer