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Wir beraten Sie sowohl als Auftragnehmer als auch als Auftraggeber umfassend und interessengerecht in allen Phasen des Baus.

So beraten wir beispielsweise zu der Gestaltung oder der Abwicklung von Bau- und Bauträgerverträgen, Architekten-, Wartungs- oder Subunternehmerverträgen. Wir unterstützen Sie bei Auseinandersetzungen, sei es aufgrund festgestellter Baumängel und der sich daraus ergebenden Gewährleistungsansprüche (Schadensersatz, Minderung, Rücktritt), oder wenn hinsichtlich der Abnahme oder Abrechnung von Bauleistungen Uneinigkeit besteht. Wir stehen Ihnen hierbei in allen Phasen des Bauprozesses zur Verfügung, so z. B. im selbständigen Beweis- oder im Klageverfahren.

Wir haben stets alle im privaten Baurecht maßgeblichen Vorschriften im Blick, welche sich sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden, als auch in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B, VOB/C), der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Gerne besprechen wir mit Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch die für Sie sinnvollste Vorgehensweise zur Erreichung Ihres individuellen Interesses.

Anton Ruck