Manfred Blank, geboren 1954, war von 1981 bis 2024 Mitglied unserer Kanzlei.
Er erhielt 1981 seine Anwaltszulassung und trat unmittelbar darauf in die Kanzlei ein. Am 6. Februar 1995 wurde Manfred Blank zum Notar bestellt.
Manfred Blank hat unser Notariat zu seiner heutigen Größe geführt und ist Gründungsgesellschafter der Kanzlei, die heute als Kanzlei Klostergang bekannt ist. Mit Ablauf des 31.05.2024 ist er aufgrund Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Notaramt sowie der Kanzlei ausgeschieden.
Durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen im Bauträgerrecht, Wohnungseigentums- und notariellen Berufsrecht ist der Notar a.D. Manfred Blank auch über die Grenzen Lüneburgs bekannt geworden. Er war des Weiteren viele Jahre Mitherausgeber der Deutschen Notarzeitung und Mitglied des wissenschaftlichen Beirates des Deutschen Notarinstituts, Sektion Grundstücksrecht, sowie stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Schuld- und Liegenschaftsrecht bei der Bundesnotarkammer. Bis 2013 war er zudem – neben seiner notariellen Tätigkeit in der Kanzlei – Referent für das Deutsche Anwaltsinstitut im Bereich Notarfortbildung.
Wir, die verbleibenden Sozien der Kanzlei Klostergang, bedanken uns für seinen unermüdlichen Einsatz und seine besonderen Verdienste.