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MANFRED
BLANK

 

Rechtsanwalt
und Notar

blank@kanzlei-klostergang.de

Manfred Blank, geboren 1954, erhielt 1981 seine Anwaltszulassung und trat unmittelbar darauf in die Kanzlei ein. Er wurde am 6. Februar 1995 zum Notar bestellt.

Bis 2013 war er – neben seiner notariellen Tätigkeit in der Kanzlei – Referent für das Deutsche Anwaltsinstitut im Bereich Notarfortbildung.

Durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen im Bauträgerrecht, Wohnungseigentums- und notariellen Berufsrecht ist er über die Grenzen Lüneburgs bekannt geworden.

Viele Jahre war Rechtsanwalt und Notar Blank stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Schuld- und Liegenschaftsrecht bei der Bundesnotarkammer.

Bis heute ist er Mitherausgeber der Deutschen Notarzeitung und Mitglied des wissenschaftlichen Beirates des Deutschen Notarinstituts, Sektion Grundstücksrecht.

Manfred Blank ist in unserer Kanzlei Ihr Ansprechpartner für die Gestaltung notarieller Urkunden im Immobilienrecht.

BAUTRÄGERVERTRAG

 

RA und Notar Manfred Blank

RWS-Vertragskommentar 1

5., neubearb. Aufl. 2015, 367 S., gebunden,

RWS-Verlag, ISBN-13: 978-3-8145-8442-3


→  REZENSION des Buches „Bauträgervertrag“ in der DNotZ 06/2016: „Das Buch ist jedem Notar zu empfehlen …

DEUTSCHE NOTAR-ZEITSCHRIFT (DNotZ)

 

Hrsg: RA und Notar Manfred Blank,
Notar a. D. Dr. Günter Brambring,
Notar a. D. Dr. Rainer Kanzleiter

→  Bundesnotarkammer