Einzelne Parkplätze stehen unseren Mandanten im Klostergang auf einem gegenüberliegendem Parkplatz zur Verfügung. Zum Öffnen des elektrischen Tores wenden Sie sich bitte an unseren Empfang. Alternativ und für den Fall, dass unsere Parkplätze vollständig belegt sein sollten, befindet sich das Parkhaus „Am Rathaus“ in fußläufiger Entfernung (ca. zwei Gehminuten).