Unsere vier Rechtsanwälte sowie unsere Rechtsanwältin stehen Ihnen jederzeit gerne für eine parteiische Beratung zu einer Rechtsfrage oder einer Vertretung Ihrer Interessen zur Verfügung. Die Vertretung kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich erfolgen.
Das Besondere an der anwaltlichen Tätigkeit gegenüber der notariellen Tätigkeit ist, dass der Rechtsanwalt ausschließlich die Interessen seiner Partei wahrnimmt, während ein Notar unparteiisch ist, mithin die Interessen aller Urkundsbeteiligten wahren muss.
Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst insbesondere die Rechtsgebiete Miet- und WEG-Recht, Grundstücks- bzw. Immobilienrecht, Bau- und Architektenrecht, Erb- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht sowie Verkehrsrecht. Näheres zu diesen Tätigkeitsgebieten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.