Geboren 1954 erhielt Manfred Blank 1981 seine Anwaltszulassung und trat unmittelbar darauf in
die Kanzlei ein. Er ist am 06.02.1995
zum Notar bestellt worden.
Neben seiner notariellen Tätigkeit ist er Referent für das Deutsche Anwalts- institut - Notariatsfortbildung. Durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen im
Bauträgerrecht, Wohnungseigentums- und notariellem Berufsrecht ist er über
die Grenzen
Lüneburgs bekannt geworden.
Rechtsanwalt und Notar Blank ist Mitherausgeber der Deutschen Notarzeitung, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Schuld
und Liegenschafts- recht bei der Bundesnotarkammer und Mitglied des wissenschaftliches Beirates des Deutschen Notarinstituts, Sektion Grundstücksrecht.